Allgemeine Geschäftsbedingungen:

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
der Firma TBT Veranstaltungstechnik (Lieferer, Vermieter)
mit Kunden
Stand 04/2004



Verleih:


Allgemeines
Für alle Geschäftsvorgänge, Lieferungen und Leistungen gelten ausschließlich diese Geschäfts- und Mietbedingungen. Diese gelten somit auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Spätestens mit der Entgegennahme der Ware oder Leistung gelten diese Bedingungen als angenommen. Abweichende Bedingungen der Auftraggeber haben keine Gültigkeit und werden hiermit widersprochen.
Getrennt davon gelten unsere Geschäftsbedingungen für den Verkauf.


Vertragsabschluß
Durch den Vertragsabschluß erwirbt der Mieter keinerlei Eigentumsrechte an unseren Mietgeräten.
Nebenabsprachen sind nicht getroffen. Sofern Nebenabsprachen getroffen werden, bedürfen diese der Schriftform und ergänzen unsere AGB.
Vertragsgrundlage ist das jeweils erstellte Angebot. Bei jedem neuen Angebot verlieren alle vorhergehenden ihre Gültigkeit.

Mietbestimmungen
Die Mietzeit beginnt mit der Auslieferung bzw. Bereitstellung am Lager zum vereinbarten Liefer- bzw. Abholtermin und endet mit der Rückgabe an einen unsere Mitarbeiter, jedoch nicht vor Ablauf der vereinbarten Mietdauer.
Wird die vereinbarte Mietzeit ohne Einverständnis überschritten, so berechnen wir jeden weiteren Tag zum vollen Einsatz. Sofern durch die nicht vereinbarungsgemäße Rücklieferung dem Vermieter nachweislich Schaden entsteht, ist vom Mieter darüber hinaus Schadenersatz zu leisten.
Sollte ein schriftlicher Auftrag weniger als 3 Tage vor Mietbeginn wieder storniert, kann der Vermieter eine Bearbeitungsgebühr von 25,00 EUR und für die notwendige Vorbereitung der Mietgeräte 20% des vereinbarten Gesamtmietpreises verlangen.
Die Gerätemiete wird auch dann fällig, wenn das/die Gerät/e nicht im Einsatz und/oder nur in Bereitschaft war.

Mieterklauseln
- Der Mieter verpflichtet sich, die gemieteten Geräte ordnungsgemäß zu behandeln und nur von entsprechend fachlich eingewiesenem Personal transportieren, aufbauen und bedienen zu lassen. Unsere Anweisungen bezüglich der Mietgeräte sind zu befolgen. Der Transport erfolgt auf Gefahr des Kunden, es sei denn, wir übernehmen die Lieferung mit eigenen Transportmitteln.
- Der Mieter verpflichtet sich, über den beabsichtigten Verwendungszweck genauestes und wahrheitsgemäß Auskunft zu geben.
- Bei Freiluftveranstaltungen ("Open Air"-Veranstaltungen) müssen die Mietgeräte geeignet überdacht werden.
- Eine Weitervermietung unserer Mietgeräte ist nur mit unserer ausdrücklichen Genehmigung gestattet!
- Eine Verpfändung oder Sicherheitsübereignung unserer Mietgeräte ist untersagt und wird strafrechtlich verfolgt!
- Für die notwendige Stromversorgung hat der Mieter zu sorgen. Der Mieter trägt die Haftung für die vom Vermieter vorgegebene Stromversorgung.
- Die Übernahme der Mietgeräte durch den Mieter gilt als Bestätigung des einwandfreien und zum vertragsmäßigen Gebrauch geeigneten Zustandes. Für später auftretende Schäden und damit verbundenen Folgen übernimmt der Vermieter keine Haftung.
- Stark verschmutzt zurückgebrachte Mietgeräte werden auf Kosten des Mieters gereinigt.
- Mit der Rücknahme der Geräte bestätigt der Vermieter nicht, dass diese einwandfrei übernommen wurden. Der Vermieter behält sich ausdrücklich vor, die Geräte eingehend zu überprüfen und Schäden innerhalb von 3 Tagen anzuzeigen.

Mängel- und Schadensansprüche
- Für alle Schäden an unseren Mietgeräten und Personen, die durch unsachgemäße oder grob fahrlässige Behandlung während der Mietdauer verursacht werden, haftet der Mieter bzw. seine Veranstalterhaftpflichtversicherung in voller Höhe. Dazu zählen auch Schäden durch Blitzschlag, Überspannung oder Schäden, die z. B. durch Dritte oder Gäste verursacht werden, die nicht oder nicht mehr ermittelt werden können.
- Bei Ausfall eines oder mehrerer Mietgeräte hat der Mieter dem Vermieter dies unverzüglich während der Veranstaltung anzuzeigen. Wir werden nach Kenntnisnahme kurzfristig versuchen, das oder die betreffenden Geräte instand zusetzen oder entsprechend auszutauschen, sind dazu jedoch nicht verpflichtet. Ein unverschuldet ausgefallenes Gerät wird nicht berechnet, wenn es nicht von uns ersetzt werden kann. Eigenmächtige Reparatureingriffe und -versuche an unseren Geräten sind untersagt. Bei Zuwiderhandlung trägt der Mieter die Reparaturkosten in voller Höhe. Bei Schadensanzeigen nach der Veranstaltung kann der Mieter keine Mietminderungsansprüche mehr stellen. Mietminderungsansprüche sind ebenfalls ausgeschlossen, wenn uns der Mieter angemessene Zeit und Gelegenheit verweigert, den oder die Mängel zu beseitigen oder wenn sich herausstellt, dass der Ausfall unserer Mietgeräte z. B. auf Überlastung, einen Stromausfall, eine zu gering ausgelegte Stromversorgung, durch unsachgemäße Eingriffe vom Mieter oder von Dritten zurückzuführen ist. In diesem Fall sind wir berechtigt, zu den ggf. anfallenden Reparaturkosten der Mietgeräte, eine Servicepauschale inkl. Anfahrt und MwSt. von 48,00 EUR zu berechnen.
- Schadenersatzansprüche jeglicher Art an den Vermieter sind ausgeschlossen, auch wenn, z. B. durch Ausfall eines Mietgerätes, die Veranstaltung nicht fortgesetzt werden kann. Dem Mieter obliegt in jedem Fall die Darlegungs- und Beweispflicht für Schadensgrund und -höhe.

Zahlungsbedingungen
Rechnungen sind sofort nach Rechnungsstellung in Bar, oder innerhalb von 10 Werktagen ohne Abzüge zu bezahlen. Erstaufträge und Beträge unter 150,00 EUR sind sofort in Bar zur Zahlung fällig. Schecks werden nur erfüllungshalber und unter Vorbehalt angenommen.
Im Falle von Zahlungsverzug (10 Werktage nach Rechnungsstellung) schuldet der Kunde Verzugszinsen in Höhe von 4% über dem Leitzins der Europäischen Zentralbank.
Unberechtigte Skontoabzüge werden nachgefordert! Die Gewährung zugesagter Skonti ist von der pünktlichen Einhaltung der Zahlung abhängig.

Teilnichtigkeit
Sollte eine Bestimmung dieser AGB oder einer sonstigen anläßlich des Vertragsschlusses getroffenen sonstigen Vereinbarung unwirksam sein, so wird die Wirksamkeit aller anderen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine den Sinn der Bestimmung am Nächsten liegende. Änderungen dieser AGB bedürfen der Schriftform.

Gerichtsstand
Erfüllungsort und Gerichtsstand, soweit gesetzlich zulässig, ist Moosburg a.d. Isar. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.



Verkauf:


Allgemeines
Diese AGB gelten für alle Kaufverträge mit unseren Kunden. Kundendaten werden in EDV-Anlagen in Übereinstimmung mit dem Datenschutzgesetz gespeichert. Der Lieferer arbeitet regelmäßig am Fortschritt. Er behält sich das Recht vor, jederzeit Änderungen der technischen Angaben und des Programmangebots vorzunehmen.

Vertragsabschluß
Angebote des Lieferers sind, sofern schriftlich nicht anders vereinbart, stets unverbindlich und freibleibend. Alle Verträge werden bei Order des Kunden erst mit Zusendung der schriftlichen Auftragsbestätigung des Lieferers, spätestens mit der Ausführung der Lieferung oder Leistung geschlossen.

Preise
Preise des Lieferers stehen sich, soweit nicht anders angegeben, in Euro, Preisänderungen, Druckfehler und Irrtum vorbehalten. Es kommen die am Tag der Order gültigen Preise zur Abrechnung. Sämtliche Preise verstehen sich, falls nicht anders vereinbart, ab Lager Moosburg (Erfüllungsort). Kosten für Transport und Spesen gehen zu Lasten des Kunden. Bei Nachnahmesendung werden folgende Zuschläge, zuzüglich zu den Versandtarifen, erhoben: Für internationale Sendungen 1 % des Nachnahmebetrags oder mindestens 13,00 € pro Nachnahmesendung. Für innerdeutsche Sendungen 0,5 % des Nachnahmebetrags oder mindestens 6,00 €. (Änderungen vorbehalten).

Lieferung
Die Lieferung erfolgt durch Bereitstellung der Ware ab Lager Moosburg (Erfüllungsort). Dies gilt sowohl für Hauptlieferungen, als auch für Teillieferungen. Die Kosten der Abnahme und Versendung der Ware nach einem anderen, als dem Erfüllungsort, trägt grundsätzlich der Kunde. Der Versand der Ware findet ausschließlich über UPS statt. Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware geht unbeschadet des Gefahrübergangs bei Übergabe, auf den Kunden über, nach der Anzeige, dass die Ware zur Abholung am Erfüllungsort bereit steht oder für den Fall, dass der Lieferer auf Verlangen des Kunden, die verkaufte Ware nach einem anderen Ort, als dem Erfüllungsort versendet, sobald der Lieferer die Sache dem Transporteur (Spediteur, Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt) ausgeliefert hat.

Im Falle von höherer Gewalt, wozu auch Material-, Beschaffungsschwierigkeiten, Betriebsstörungen, Streik, behördliche Anordnungen usw. gehören, hat der Lieferer die entstehenden Liefer- und Leistungsverzögerungen nicht zu vertreten. Dies gilt auch, wenn diese Umstände beim Vorlieferanten des Lieferers eintreten. Sollten diese Liefer- und Leistungsverzögerungen zu einer Überschreitung der Lieferfrist von mehr als 8 Wochen führen, ist der Kunde nach angemessener schriftlicher Nachfristsetzung berechtigt, hinsichtlich des noch zu erfüllenden Teils durch schriftliche Erklärung vom Vertrag zurückzutreten. Weitergehende Schadensersatzforderungen sind in jedem Fall ausgeschlossen, außer bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzung des Lieferers, seiner Vertreter oder Erfüllungsgehilfen. Der Lieferer ist ausdrücklich zu Teillieferungen und Teilleistungen berechtigt.

Der Kunde hat die gekaufte Ware bei Versand nach einem anderen Ort als dem Erfüllungsort unverzüglich auf Transportschäden zu untersuchen und etwaige Schäden unverzüglich schriftlich dem Lieferer und dem Transporteur zu melden. Der Kunde ist selbst für die Einhaltung der Meldefrist an den Transporteur verantwortlich. Eine verspätete Meldung bewirkt fast immer die Ablehnung von Ersatzansprüchen. Der Lieferer übernimmt auf Wunsch des Kunden die weitere Schadensabwicklung mit dem Transporteur.

Wird die Ware außerhalb der Grenzen der Bundesrepublik Deutschland in Verkehr gebracht, so hat der Kunde die Verpflichtung, die Ware allen rechtlichen Vorschriften für das entsprechende Land, z.B. in Bezug auf Bauart, Beschaffenheit, Dokumentation, Kennzeichnung und Einsatzzwecke anzupassen.

Fernabsatzverträge mit Verbrauchern
(Als Verbraucher gilt jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu einem Zweck abschließt, der weder ihrer gewerblichen, noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann).

Der Lieferer weist ausdrücklich darauf hin, dass bei Verträgen, die über Fernkommunikationsmittel geschlossen werden, ein Widerrufsrecht von 14 Tagen nach Erhalt der Ware besteht. Die Kosten für eine Rücklieferung bei Ausübung des Widerrufsrechts werden ab einem Warenwert von Euro 40,00 vom Lieferer übernommen. Auf Anzeige der beabsichtigten Rücksendung sorgt der Lieferer für die Übersendung einer sog. "Feeway-Marke" für Rücksendungen innerhalb der BRD.

Ein Kaufvertrag gilt nur als geschlossen, wenn auf die Bestellung des Kunden eine Auftragsbestätigung des Lieferers erfolgt.

Im übrigen erfolgt die Abwicklung des Vertragsverhältnisses nach den AGB des Lieferers.

Zahlungsbedingungen
Falls nicht anders vereinbart, erfolgt die Übergabe oder Lieferung der Ware gegen Barzahlung oder Nachnahme. Rechnungen sind für den Lieferer in spesenfreier Weise zu begleichen. Wird bei vereinbartem Lastschrifteinzug oder bei Scheckzahlung eine Lastschrift oder ein Scheck nicht eingelöst, oder wurde das vereinbarte Kundenkreditlimit überzogen, so erfolgen alle weiteren Lieferungen - auch Rückstandsauflösungen - nur gegen Nachnahme/Barzahlung. Mit dem vertragsgerechten Angebot der Ware befindet sich der Kunde in Annahmeverzug und wird der vereinbarte Kaufpreis fällig. Der Lieferer ist berechtigt, in diesem Falle alle noch offenstehenden, auch gestundeten Rechnungsbeträge, sofort zur Barzahlung fällig zu stellen oder Sicherheitsleistung zu verlangen.

Gegen die Zahlungsansprüche des Lieferers aus dem Vertrag steht dem Kunden ein Aufrechnungsanspruch nur mit einer unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderung zu. Ein Zurückbehaltungsrecht des Kunden besteht nicht.

Mängelansprüche
Es gilt grundsätzlich die gesetzliche Regelung. Soweit der Kunde Lieferung einer neuen Sache oder Rücktritt verlangt, ist er unbeschadet der Rechte des Lieferers auf Rückgewähr der mangelhaften Sache und Wertersatz verpflichtet, für die gezogenen Nutzungen einen Nutzungsabschlag zu vergüten. Soweit der Kunde nicht geringere Nutzungen oder der Lieferer nicht höhere Nutzungen nachweist, gehen die Vertragsparteien von einem Nutzungsabschlag in folgender Höhe aus:

Bei einer Nutzungsdauer
- von mehr als 1 - 3 Monaten 10 % des Verkaufswerts
- von mehr als 3 - 6 Monaten 20 % des Verkaufswerts
- von mehr als 6 - 12 Monaten 30 % des Verkaufswerts
- von mehr als 12 - 24 Monaten 50 % des Verkaufswerts

Erkennbare Mängel müssen unverzüglich nach Lieferung, verborgene Mängel unverzüglich nach Entdeckung schriftlich gerügt werden. Transportschäden sind kein Mangel; hierfür haftet in der Regel der Transporteur.

Schadensersatzansprüche, insbesondere der Ersatz von Mangelfolgeschäden sind aber ausgeschlossen. Dieser Haftungsausschluss gilt nicht für vorsätzliche oder grob fahrlässige Pflichtverletzungen des Lieferers, seiner Vertreter oder Erfüllungsgehilfen sowie dann nicht, wenn der Schaden auf einem Umstand beruht, für den der Lieferer eine Garantie für die Beschaffenheit oder Herstellung der Ware übernommen hat.

Bei Rücksendungen von Ware, werden dem Kunden die entstandenen Prüfkosten in Rechnung gestellt, soweit sich der gerügte Mangel nicht bestätigt
.
Reparaturen, die vom Kunden gewünscht werden und für die Mängelansprüche nicht bestehen, werden gegen Berechnung des anfallenden Aufwands ausgeführt. Auf Wunsch des Kunden wird ein Kostenvoranschlag erstellt. Dieser ist vergütungspflichtig, auch wenn die Reparatur danach nicht durchgeführt wird.

Der Lieferer weist ausdrücklich auf die für die Montage und Installation, insbesondere in öffentlichen Gebäuden bzw. auf Bühnen geltenden besonderen Sicherheitsrichtlinien bzw. Vorschriften für Sachverständigenabnahmen der Ware hin. Diese sind vom Kunden unbedingt zu beachten. Der Kunde verpflichtet sich hiermit, sich über diese Sicherheitsrichtlinien und Vorschriften zu informieren, sowie Montage, Installation und Abnahme der Ware gem. den geltenden Sicherheitsrichtlinien und Vorschriften vorzunehmen. Der Kunde verpflichtet sich hiermit, seinen Abnehmern diese Sicherheitsrichtlinien und Vorschriften mitzuteilen, sowie die für die Montage, Installation und Sachverständigenabnahme geltenden Vorschriften ebenfalls seinen Abnehmern aufzuerlegen. Dekorationsobjekte, wie z.B. Kunstpflanzen sind nicht flammhemmend. Kunde und Aufsteller müssen prüfen, ob für das Einsatzgebiet ein Flammenschutz (DIN 4102-1, schwer entflammbar o.ä.) vorgeschrieben ist. In diesem Fall ist vor dem Aufstellen der Dekoration eine Behandlung mit flammhemmendem Material vorzunehmen. Diese Information ist bei Aufstellung und Wiederverkauf der Ware vom Kunden weiterzugeben.

Eigentumsvorbehalt
Sämtliche Lieferungen erfolgen ausschließlich unter erweitertem Eigentumsvorbehalt. Bis zur Zahlung aller Forderungen des Lieferers durch den Kunden, bleibt das Eigentum der gelieferten Ware beim Lieferer. Ein Eigentumserwerb des Kunden an der Vorbehaltsware, auch im Falle der Weiterverarbeitung zu einer neuen Sache, ist ausgeschlossen. Der Kunde tritt schon jetzt seine Forderungen aus dem Weiterverkauf der Vorbehaltsware, auch im Falle der Weiterverarbeitung mit anderen Waren zu einer neuen Sache, an den Lieferer ab. Auf Verlangen des Lieferers hat der Kunde dem Lieferer die Schuldner der abgetretenen Forderung zu nennen und den Schuldnern die Abtretung offenzulegen. Eine Verpfändung oder Sicherungsübereignung der Vorbehaltsware ist untersagt und kann strafrechtliche Folgen haben.

Teilnichtigkeit
Sollte eine Bestimmung dieser AGB oder einer sonstigen anläßlich des Vertragsschlusses getroffenen sonstigen Vereinbarung unwirksam sein, so wird die Wirksamkeit aller anderen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine den Sinn der Bestimmung am Nächsten liegende. Änderungen dieser AGB bedürfen der Schriftform.

Gerichtsstand
Erfüllungsort und Gerichtsstand, soweit gesetzlich zulässig, ist Moosburg a.d. Isar. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.