Allgemeine Geschäftsbedingungen:
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
der Firma TBT Veranstaltungstechnik (Lieferer, Vermieter)
mit Kunden
Stand 04/2004
Verleih:
Allgemeines
Für alle Geschäftsvorgänge, Lieferungen und Leistungen
gelten ausschließlich diese Geschäfts- und Mietbedingungen.
Diese gelten somit auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen,
auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Spätestens
mit der Entgegennahme der Ware oder Leistung gelten diese Bedingungen
als angenommen. Abweichende Bedingungen der Auftraggeber haben keine Gültigkeit
und werden hiermit widersprochen.
Getrennt davon gelten unsere Geschäftsbedingungen
für den Verkauf.
Vertragsabschluß
Durch den Vertragsabschluß erwirbt der Mieter keinerlei Eigentumsrechte
an unseren Mietgeräten.
Nebenabsprachen sind nicht getroffen. Sofern Nebenabsprachen getroffen
werden, bedürfen diese der Schriftform und ergänzen unsere AGB.
Vertragsgrundlage ist das jeweils erstellte Angebot. Bei jedem neuen Angebot
verlieren alle vorhergehenden ihre Gültigkeit.
Mietbestimmungen
Die Mietzeit beginnt mit der Auslieferung bzw. Bereitstellung am Lager
zum vereinbarten Liefer- bzw. Abholtermin und endet mit der Rückgabe
an einen unsere Mitarbeiter, jedoch nicht vor Ablauf der vereinbarten
Mietdauer.
Wird die vereinbarte Mietzeit ohne Einverständnis überschritten,
so berechnen wir jeden weiteren Tag zum vollen Einsatz. Sofern durch die
nicht vereinbarungsgemäße Rücklieferung dem Vermieter
nachweislich Schaden entsteht, ist vom Mieter darüber hinaus Schadenersatz
zu leisten.
Sollte ein schriftlicher Auftrag weniger als 3 Tage vor Mietbeginn wieder
storniert, kann der Vermieter eine Bearbeitungsgebühr von 25,00 EUR
und für die notwendige Vorbereitung der Mietgeräte 20% des vereinbarten
Gesamtmietpreises verlangen.
Die Gerätemiete wird auch dann fällig, wenn das/die Gerät/e
nicht im Einsatz und/oder nur in Bereitschaft war.
Mieterklauseln
- Der Mieter verpflichtet sich, die gemieteten Geräte ordnungsgemäß
zu behandeln und nur von entsprechend fachlich eingewiesenem Personal
transportieren, aufbauen und bedienen zu lassen. Unsere Anweisungen bezüglich
der Mietgeräte sind zu befolgen. Der Transport erfolgt auf Gefahr
des Kunden, es sei denn, wir übernehmen die Lieferung mit eigenen
Transportmitteln.
- Der Mieter verpflichtet sich, über den beabsichtigten Verwendungszweck
genauestes und wahrheitsgemäß Auskunft zu geben.
- Bei Freiluftveranstaltungen ("Open Air"-Veranstaltungen) müssen
die Mietgeräte geeignet überdacht werden.
- Eine Weitervermietung unserer Mietgeräte ist nur mit unserer ausdrücklichen
Genehmigung gestattet!
- Eine Verpfändung oder Sicherheitsübereignung unserer Mietgeräte
ist untersagt und wird strafrechtlich verfolgt!
- Für die notwendige Stromversorgung hat der Mieter zu sorgen. Der
Mieter trägt die Haftung für die vom Vermieter vorgegebene Stromversorgung.
- Die Übernahme der Mietgeräte durch den Mieter gilt als Bestätigung
des einwandfreien und zum vertragsmäßigen Gebrauch geeigneten
Zustandes. Für später auftretende Schäden und damit verbundenen
Folgen übernimmt der Vermieter keine Haftung.
- Stark verschmutzt zurückgebrachte Mietgeräte werden auf Kosten
des Mieters gereinigt.
- Mit der Rücknahme der Geräte bestätigt der Vermieter
nicht, dass diese einwandfrei übernommen wurden. Der Vermieter behält
sich ausdrücklich vor, die Geräte eingehend zu überprüfen
und Schäden innerhalb von 3 Tagen anzuzeigen.
Mängel- und Schadensansprüche
- Für alle Schäden an unseren Mietgeräten und Personen,
die durch unsachgemäße oder grob fahrlässige Behandlung
während der Mietdauer verursacht werden, haftet der Mieter bzw. seine
Veranstalterhaftpflichtversicherung in voller Höhe. Dazu zählen
auch Schäden durch Blitzschlag, Überspannung oder Schäden,
die z. B. durch Dritte oder Gäste verursacht werden, die nicht oder
nicht mehr ermittelt werden können.
- Bei Ausfall eines oder mehrerer Mietgeräte hat der Mieter dem Vermieter
dies unverzüglich während der Veranstaltung anzuzeigen. Wir
werden nach Kenntnisnahme kurzfristig versuchen, das oder die betreffenden
Geräte instand zusetzen oder entsprechend auszutauschen, sind dazu
jedoch nicht verpflichtet. Ein unverschuldet ausgefallenes Gerät
wird nicht berechnet, wenn es nicht von uns ersetzt werden kann. Eigenmächtige
Reparatureingriffe und -versuche an unseren Geräten sind untersagt.
Bei Zuwiderhandlung trägt der Mieter die Reparaturkosten in voller
Höhe. Bei Schadensanzeigen nach der Veranstaltung kann der Mieter
keine Mietminderungsansprüche mehr stellen. Mietminderungsansprüche
sind ebenfalls ausgeschlossen, wenn uns der Mieter angemessene Zeit und
Gelegenheit verweigert, den oder die Mängel zu beseitigen oder wenn
sich herausstellt, dass der Ausfall unserer Mietgeräte z. B. auf
Überlastung, einen Stromausfall, eine zu gering ausgelegte Stromversorgung,
durch unsachgemäße Eingriffe vom Mieter oder von Dritten zurückzuführen
ist. In diesem Fall sind wir berechtigt, zu den ggf. anfallenden Reparaturkosten
der Mietgeräte, eine Servicepauschale inkl. Anfahrt und MwSt. von
48,00 EUR zu berechnen.
- Schadenersatzansprüche jeglicher Art an den Vermieter sind ausgeschlossen,
auch wenn, z. B. durch Ausfall eines Mietgerätes, die Veranstaltung
nicht fortgesetzt werden kann. Dem Mieter obliegt in jedem Fall die Darlegungs-
und Beweispflicht für Schadensgrund und -höhe.
Zahlungsbedingungen
Rechnungen sind sofort nach Rechnungsstellung in Bar, oder innerhalb von
10 Werktagen ohne Abzüge zu bezahlen. Erstaufträge und Beträge
unter 150,00 EUR sind sofort in Bar zur Zahlung fällig. Schecks werden
nur erfüllungshalber und unter Vorbehalt angenommen.
Im Falle von Zahlungsverzug (10 Werktage nach Rechnungsstellung) schuldet
der Kunde Verzugszinsen in Höhe von 4% über dem Leitzins der
Europäischen Zentralbank.
Unberechtigte Skontoabzüge werden nachgefordert! Die Gewährung
zugesagter Skonti ist von der pünktlichen Einhaltung der Zahlung
abhängig.
Teilnichtigkeit
Sollte eine Bestimmung dieser AGB oder einer
sonstigen anläßlich des Vertragsschlusses getroffenen sonstigen
Vereinbarung unwirksam sein, so wird die Wirksamkeit aller anderen Bestimmungen
nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine den
Sinn der Bestimmung am Nächsten liegende. Änderungen dieser
AGB bedürfen der Schriftform.
Gerichtsstand
Erfüllungsort und Gerichtsstand, soweit gesetzlich zulässig,
ist Moosburg a.d. Isar. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Verkauf:
Allgemeines
Diese AGB gelten für alle Kaufverträge
mit unseren Kunden. Kundendaten werden in EDV-Anlagen in Übereinstimmung
mit dem Datenschutzgesetz gespeichert. Der Lieferer arbeitet regelmäßig
am Fortschritt. Er behält sich das Recht vor, jederzeit Änderungen
der technischen Angaben und des Programmangebots vorzunehmen.
Vertragsabschluß
Angebote des Lieferers sind, sofern schriftlich nicht anders vereinbart,
stets unverbindlich und freibleibend. Alle Verträge werden bei Order
des Kunden erst mit Zusendung der schriftlichen Auftragsbestätigung
des Lieferers, spätestens mit der Ausführung der Lieferung oder
Leistung geschlossen.
Preise
Preise des Lieferers stehen sich, soweit nicht anders angegeben, in Euro,
Preisänderungen, Druckfehler und Irrtum vorbehalten. Es kommen die
am Tag der Order gültigen Preise zur Abrechnung. Sämtliche Preise
verstehen sich, falls nicht anders vereinbart, ab Lager Moosburg (Erfüllungsort).
Kosten für Transport und Spesen gehen zu Lasten des Kunden. Bei Nachnahmesendung
werden folgende Zuschläge, zuzüglich zu den Versandtarifen,
erhoben: Für internationale Sendungen 1 % des Nachnahmebetrags oder
mindestens 13,00 € pro Nachnahmesendung. Für innerdeutsche Sendungen
0,5 % des Nachnahmebetrags oder mindestens 6,00 €. (Änderungen
vorbehalten).
Lieferung
Die Lieferung erfolgt durch Bereitstellung der Ware ab Lager Moosburg
(Erfüllungsort). Dies gilt sowohl für Hauptlieferungen, als
auch für Teillieferungen. Die Kosten der Abnahme und Versendung der
Ware nach einem anderen, als dem Erfüllungsort, trägt grundsätzlich
der Kunde. Der Versand der Ware findet ausschließlich über
UPS statt. Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen
Verschlechterung der Ware geht unbeschadet des Gefahrübergangs bei
Übergabe, auf den Kunden über, nach der Anzeige, dass die Ware
zur Abholung am Erfüllungsort bereit steht oder für den Fall,
dass der Lieferer auf Verlangen des Kunden, die verkaufte Ware nach einem
anderen Ort, als dem Erfüllungsort versendet, sobald der Lieferer
die Sache dem Transporteur (Spediteur, Frachtführer oder der sonst
zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt) ausgeliefert
hat.
Im Falle von höherer Gewalt, wozu auch Material-, Beschaffungsschwierigkeiten,
Betriebsstörungen, Streik, behördliche Anordnungen usw. gehören,
hat der Lieferer die entstehenden Liefer- und Leistungsverzögerungen
nicht zu vertreten. Dies gilt auch, wenn diese Umstände beim Vorlieferanten
des Lieferers eintreten. Sollten diese Liefer- und Leistungsverzögerungen
zu einer Überschreitung der Lieferfrist von mehr als 8 Wochen führen,
ist der Kunde nach angemessener schriftlicher Nachfristsetzung berechtigt,
hinsichtlich des noch zu erfüllenden Teils durch schriftliche Erklärung
vom Vertrag zurückzutreten. Weitergehende Schadensersatzforderungen
sind in jedem Fall ausgeschlossen, außer bei vorsätzlicher
oder grob fahrlässiger Pflichtverletzung des Lieferers, seiner Vertreter
oder Erfüllungsgehilfen. Der Lieferer ist ausdrücklich zu Teillieferungen
und Teilleistungen berechtigt.
Der Kunde hat die gekaufte Ware bei Versand nach einem anderen Ort als
dem Erfüllungsort unverzüglich auf Transportschäden zu
untersuchen und etwaige Schäden unverzüglich schriftlich dem
Lieferer und dem Transporteur zu melden. Der Kunde ist selbst für
die Einhaltung der Meldefrist an den Transporteur verantwortlich. Eine
verspätete Meldung bewirkt fast immer die Ablehnung von Ersatzansprüchen.
Der Lieferer übernimmt auf Wunsch des Kunden die weitere Schadensabwicklung
mit dem Transporteur.
Wird die Ware außerhalb der Grenzen der Bundesrepublik Deutschland
in Verkehr gebracht, so hat der Kunde die Verpflichtung, die Ware allen
rechtlichen Vorschriften für das entsprechende Land, z.B. in Bezug
auf Bauart, Beschaffenheit, Dokumentation, Kennzeichnung und Einsatzzwecke
anzupassen.
Fernabsatzverträge mit Verbrauchern
(Als Verbraucher gilt jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft
zu einem Zweck abschließt, der weder ihrer gewerblichen, noch ihrer
selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann).
Der Lieferer weist ausdrücklich darauf hin, dass bei Verträgen,
die über Fernkommunikationsmittel geschlossen werden, ein Widerrufsrecht
von 14 Tagen nach Erhalt der Ware besteht. Die Kosten für eine Rücklieferung
bei Ausübung des Widerrufsrechts werden ab einem Warenwert von Euro
40,00 vom Lieferer übernommen. Auf Anzeige der beabsichtigten Rücksendung
sorgt der Lieferer für die Übersendung einer sog. "Feeway-Marke"
für Rücksendungen innerhalb der BRD.
Ein Kaufvertrag gilt nur als geschlossen, wenn auf die Bestellung des
Kunden eine Auftragsbestätigung des Lieferers erfolgt.
Im übrigen erfolgt die Abwicklung des Vertragsverhältnisses
nach den AGB des Lieferers.
Zahlungsbedingungen
Falls nicht anders vereinbart, erfolgt die Übergabe oder Lieferung
der Ware gegen Barzahlung oder Nachnahme. Rechnungen sind für den
Lieferer in spesenfreier Weise zu begleichen. Wird bei vereinbartem Lastschrifteinzug
oder bei Scheckzahlung eine Lastschrift oder ein Scheck nicht eingelöst,
oder wurde das vereinbarte Kundenkreditlimit überzogen, so erfolgen
alle weiteren Lieferungen - auch Rückstandsauflösungen - nur
gegen Nachnahme/Barzahlung. Mit dem vertragsgerechten Angebot der Ware
befindet sich der Kunde in Annahmeverzug und wird der vereinbarte Kaufpreis
fällig. Der Lieferer ist berechtigt, in diesem Falle alle noch offenstehenden,
auch gestundeten Rechnungsbeträge, sofort zur Barzahlung fällig
zu stellen oder Sicherheitsleistung zu verlangen.
Gegen die Zahlungsansprüche des Lieferers aus dem Vertrag steht dem
Kunden ein Aufrechnungsanspruch nur mit einer unbestrittenen oder rechtskräftig
festgestellten Forderung zu. Ein Zurückbehaltungsrecht des Kunden
besteht nicht.
Mängelansprüche
Es gilt grundsätzlich die gesetzliche Regelung. Soweit der Kunde
Lieferung einer neuen Sache oder Rücktritt verlangt, ist er unbeschadet
der Rechte des Lieferers auf Rückgewähr der mangelhaften Sache
und Wertersatz verpflichtet, für die gezogenen Nutzungen einen Nutzungsabschlag
zu vergüten. Soweit der Kunde nicht geringere Nutzungen oder der
Lieferer nicht höhere Nutzungen nachweist, gehen die Vertragsparteien
von einem Nutzungsabschlag in folgender Höhe aus:
Bei einer Nutzungsdauer
- von mehr als 1 - 3 Monaten 10 % des Verkaufswerts
- von mehr als 3 - 6 Monaten 20 % des Verkaufswerts
- von mehr als 6 - 12 Monaten 30 % des Verkaufswerts
- von mehr als 12 - 24 Monaten 50 % des Verkaufswerts
Erkennbare Mängel müssen unverzüglich nach Lieferung, verborgene
Mängel unverzüglich nach Entdeckung schriftlich gerügt
werden. Transportschäden sind kein Mangel; hierfür haftet in
der Regel der Transporteur.
Schadensersatzansprüche, insbesondere der Ersatz von Mangelfolgeschäden
sind aber ausgeschlossen. Dieser Haftungsausschluss gilt nicht für
vorsätzliche oder grob fahrlässige Pflichtverletzungen des Lieferers,
seiner Vertreter oder Erfüllungsgehilfen sowie dann nicht, wenn der
Schaden auf einem Umstand beruht, für den der Lieferer eine Garantie
für die Beschaffenheit oder Herstellung der Ware übernommen
hat.
Bei Rücksendungen von Ware, werden dem Kunden die entstandenen Prüfkosten
in Rechnung gestellt, soweit sich der gerügte Mangel nicht bestätigt
.
Reparaturen, die vom Kunden gewünscht werden und für die Mängelansprüche
nicht bestehen, werden gegen Berechnung des anfallenden Aufwands ausgeführt.
Auf Wunsch des Kunden wird ein Kostenvoranschlag erstellt. Dieser ist
vergütungspflichtig, auch wenn die Reparatur danach nicht durchgeführt
wird.
Der Lieferer weist ausdrücklich auf die für die Montage und
Installation, insbesondere in öffentlichen Gebäuden bzw. auf
Bühnen geltenden besonderen Sicherheitsrichtlinien bzw. Vorschriften
für Sachverständigenabnahmen der Ware hin. Diese sind vom Kunden
unbedingt zu beachten. Der Kunde verpflichtet sich hiermit, sich über
diese Sicherheitsrichtlinien und Vorschriften zu informieren, sowie Montage,
Installation und Abnahme der Ware gem. den geltenden Sicherheitsrichtlinien
und Vorschriften vorzunehmen. Der Kunde verpflichtet sich hiermit, seinen
Abnehmern diese Sicherheitsrichtlinien und Vorschriften mitzuteilen, sowie
die für die Montage, Installation und Sachverständigenabnahme
geltenden Vorschriften ebenfalls seinen Abnehmern aufzuerlegen. Dekorationsobjekte,
wie z.B. Kunstpflanzen sind nicht flammhemmend. Kunde und Aufsteller müssen
prüfen, ob für das Einsatzgebiet ein Flammenschutz (DIN 4102-1,
schwer entflammbar o.ä.) vorgeschrieben ist. In diesem Fall ist vor
dem Aufstellen der Dekoration eine Behandlung mit flammhemmendem Material
vorzunehmen. Diese Information ist bei Aufstellung und Wiederverkauf der
Ware vom Kunden weiterzugeben.
Eigentumsvorbehalt
Sämtliche Lieferungen erfolgen ausschließlich unter erweitertem
Eigentumsvorbehalt. Bis zur Zahlung aller Forderungen des Lieferers durch
den Kunden, bleibt das Eigentum der gelieferten Ware beim Lieferer. Ein
Eigentumserwerb des Kunden an der Vorbehaltsware, auch im Falle der Weiterverarbeitung
zu einer neuen Sache, ist ausgeschlossen. Der Kunde tritt schon jetzt
seine Forderungen aus dem Weiterverkauf der Vorbehaltsware, auch im Falle
der Weiterverarbeitung mit anderen Waren zu einer neuen Sache, an den
Lieferer ab. Auf Verlangen des Lieferers hat der Kunde dem Lieferer die
Schuldner der abgetretenen Forderung zu nennen und den Schuldnern die
Abtretung offenzulegen. Eine Verpfändung oder Sicherungsübereignung
der Vorbehaltsware ist untersagt und kann strafrechtliche Folgen haben.
Teilnichtigkeit
Sollte eine Bestimmung dieser AGB oder einer sonstigen anläßlich
des Vertragsschlusses getroffenen sonstigen Vereinbarung unwirksam sein,
so wird die Wirksamkeit aller anderen Bestimmungen nicht berührt.
Anstelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine den Sinn der Bestimmung
am Nächsten liegende. Änderungen dieser AGB bedürfen der
Schriftform.
Gerichtsstand
Erfüllungsort und Gerichtsstand, soweit
gesetzlich zulässig, ist Moosburg a.d. Isar. Es gilt das Recht der
Bundesrepublik Deutschland.
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